Rauchertrennwände
Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rauchverbot in Gastbetrieben. Ausnahmen für Gaststätten über 75m² gibt es nur, wenn ein abgeschlossener Raum oder Raucherkabinen eingerichtet werden, die belüftet und so abgetrennt sind, dass "eine Gefährdung anderer durch Passivrauchen ausgeschlossen wird".
Die Übergangsfrist für entsprechende Umbauten endet zum 30. Juni 2010.
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