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Impressum

Glas + Metall Weissofner GmbH & Co KG
Herausgeber & Medieninhaber: Karl Weissofner
Brauhausgasse 33
5620 Schwarzach

Telefon +43 6415/7514
Fax +43 6415/7514-26
 
Bürozeiten:  MO-DO 08:00-17:00, FR 08:00-12:00
    

UID.: ATU 57143102
Gerichtsstand: St. Johann/Pg.

 
 
 

 

1.       Geltungsbereich

 

1.1     Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zah­lungsbedingun­gen (AGB) gelten aus­schließlich; ent­gegen­stehende oder da­von abwei­chende Bedingun­gen des Vertrags­partners erkennen wir nicht an. All­gemeine Ge­schäfts­be­dingungen unserer Vertrags­partner werden in keinem Fall Vertragsge­gens­tand.

1.2     Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zah­lungsbedingun­gen gelten bei laufender Ge­schäfts­bezie­hung für alle künftigen Ge­schäfte mit die­sem Vertragspartner.

 

2.       Preise, Zuschläge und Lieferung

 

          Alle Preise verstehen sich zu dem am Tag der Liefe­rung bzw. Leis­tung gültigen Listen­preis exklu­sive ge­setzlicher Umsatzsteuer und zuzüg­lich Ver­packung, Transport, Fracht­versicherung und Mon­tage. Kosten­voran­schläge werden ohne Gewähr er­stattet und kön­nen bis zu 20% überschrit­ten werden. Die Ver­rech­nung erfolgt in Euro.

 

3.       Lieferbedingungen

 

3.1     Wir liefern grundsätzlich ab Werk oder Auslieferungsla­ger. Die Lie­fe­rung erfolgt nach unse­rer Wahl durch uns oder per Post, Bahn oder Spedi­teur, stets jedoch auf Kosten und Gefahr des Ver­tragspartners.

3.2     Von uns genannte Lieferter­mine oder Fristen werden grundsätzlich als unverbind­lich genannt. Ver­bind­liche Liefertermine oder Fris­ten sind ausdrücklich schrift­lich unter Hin­weis auf die Ver­bindlich­keit zu ver­ein­baren.

3.3     Liefer- und Leistungsverzöge­rungen auf­grund höherer Ge­walt und auf­grund von Ereig­nissen, die uns die Lie­ferung wesent­lich erschweren oder un­möglich ma­chen (etwa Streik, Aussperrung, behördli­che An­ordnung oder Ver­zug unserer Lieferanten) haben wir auch bei ver­bindlich ver­ein­barten Fristen und Termi­nen nicht zu vertreten. Sie be­rechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behin­derung zu­züglich einer angemes­senen An­lauf­zeit hinauszuschieben oder we­gen des noch nicht erfüll­ten Teils ganz oder teilweise vom Ver­trag zu­rückzutreten.

3.4     Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Vertragspartners nach angemessener Nachfrist­set­zung be­rechtigt, hin­sichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Ver­trag zu­rückzutreten. Verlän­gert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Ver­pflichtung frei, so kann der Vertragspart­ner hieraus keine Scha­dener­satzansprü­che herlei­ten.

3.5     Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertre­ten ha­ben, oder uns in Verzug be­finden, hat der Vertragspartner An­spruch auf eine Verzugs­ent­schädigung in Höhe von ½% für jede vollendete Wo­che des Verzu­ges, ins­gesamt je­doch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Ver­zug betrof­fenen Lie­fe­rungen und Leistun­gen. Dar­über hi­nausge­hende An­sprüche sind aus­ge­schlossen.

3.6     Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistun­gen jederzeit berech­tigt.

 

4.       Gewährleistung und Schadenersatz

 

4.1.    Die Zusicherung von Eigen­schaf­ten bedarf unserer schriftlichen Bestäti­gung.

4.2.    Die Gewährleistungsrechte des Vertrags­partners setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 UGB ge­schuldeten Un­tersu­chungs- und Rügeoblie­gen­heiten ord­nungsgemäß nachgekommen ist und uns mittels binnen 7 Ta­gen ab Zustellung der Ware bei uns einlan­gen­der schriftli­cher Miteilung verständigt hat.

4.3.    Soweit ein von uns zu vertre­tender Mangel vorliegt, sind wir nach unse­rer Wahl zur Mangel­beseitigung (Verbes­serung) oder zur Ersatzliefe­rung (Austausch) be­rechtigt. Aufwendungen, die da­durch entstehen, dass die mängel­behaftete Ware an einen an­deren Ort als den Erfüllungs­ort verbracht wurde, werden von uns nicht getra­gen.

4.4.    Sind wir zur Mangelbeseiti­gung/Ersatzlieferung nicht be­reit oder nicht in der Lage, insbeson­dere verzögert sich diese über an­gemessene Fristen hinaus aus Grün­den, die wir zu vertreten ha­ben, oder schlägt in sonsti­ger Weise die Man­gelbeseiti­gung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Vertragspartner nach seiner Wahl be­rechtigt, vom Vertrag zu­rückzu­treten oder eine entspre­chende Minde­rung des Kauf­prei­ses zu ver­langen.

4.5.    Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weiterge­hende Ansprüche des Vertrags­partners – gleich aus welchen Rechtsgründen (etwa nach § 12 Produkt­haf­tungs­gesetz) – ausge­schlos­sen. Wir haf­ten deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefer­gegens­tand selbst ent­stan­den sind; insbeson­dere haften wir nicht für ent­gange­nen Gewinn oder sons­tige Vermö­gensschä­den des Ver­tragspartners.

4.6.    Vorstehende Haftungsfrei­zeich­nung gilt nicht, soweit die Scha­densursa­che auf Vorsatz oder grober Fahr­läs­sigkeit beruht. Das Vorlie­gen von leichter bzw. grober Fahr­lässigkeit hat der Ge­schädigte zu be­wei­sen.

4.7.    Sofern wir fahrlässig eine ver­trags­wesentli­che Pflicht verletzen, ist un­sere Ersatz­pflicht für Sach- oder Perso­nenschäden auf die De­ckungssumme unserer Pro­dukt­haft­pflichtversicherung be­schränkt.

4.8.    Soweit unsere Haftung ausge­schlossen oder be­schränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haf­tung unse­rer Angestellten, Ar­beit­neh­mer, Mitarbeiter, Ver­treter und Erfüllungsgehilfen.

4.9.    Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monate ab Übergabe der Ware bzw. Leistungserbringung.

4.10.  Zwischen einem Unternehmer als Vertrag­partner und uns als Vor­mann gilt das be­sondere Rück­griffs­recht nach § 933b ABGB für abbe­dungen. 

 

5.       Zahlung

 

5.1.      Lieferungen erfolgen grund­sätz­lich gegen bar, Nach­nahme oder Vor­auskassa. Bei zweiseitigen unter­neh­mens­bezogenen Ge­schäften ge­währen wir unbe­scha­det einer abweichenden Ver­einbarung ein Zah­lungs­ziel von 30 Ta­gen bzw. 2% Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Ta­gen ab Rech­nungsdatum. Dienstleistungs-, Reparatur­rech­nungen und Rech­nungen über sons­tige Leistungen sowie Materialeinsatz sind sofort ohne Skontoabzug fällig.

5.2.      Im Verzugsfall gelten im Sinne des § 352 UGB Zinsen in Höhe von 8% über dem Ba­siszinssatz als verein­bart.

5.3.      Kommt der Vertragspartner in Zahlungsver­zug oder tritt bei ihm eine wesentliche Vermö­gensver­schlech­terung ein, wird un­ser ge­samtes Gutha­ben sofort fäl­lig, auch wenn es sich um Forderun­gen aus ander­weitigen Liefe­run­gen handelt.

5.4.      Der Vertragpartner ist nicht be­rechtigt, seine bei uns ein­gegan­ge­nen Verbindlich­kei­ten durch Auf­rechnung mit ei­genen For­de­rungen aufzuhe­ben (Aufrech­nungs­ver­bot).

 

6.       Eigentumsvorbehalt

 

6.1.      Wir behalten uns das Eigen­tum an den Liefergegens­tän­den bis zur vollständigen Zahlung vor; gegen­über Un­ternehmer bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Ge­schäfts­beziehung mit dem Be­steller.

6.2.      Bei vertragswidrigem Verhal­ten des Ver­tragspart­ners, ins­beson­dere bei Zahlungs­ver­zug, sind wir zur Rück­nahme nach Mahnung berechtigt und der Ver­tragspart­ner zur Her­ausgabe verpflichtet.

6.3.      Die Geltendmachung des Eigen­tumsvorbe­haltes sowie die Pfän­dung der Lieferge­genstände durch uns gilt nicht als Rück­tritt vom Ver­trag, sofern dies von uns nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird.

6.4.      Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware darf in keinem Fall vor vollständiger Bezahlung weiter veräußert werden.

6.5.      Der Vertragspartner darf die Liefer­gegens­tände weder ver­pfänden, noch zur Siche­rung übereignen. Bei Ver­pfändungen sowie Beschlag­nahme oder sonstigen Verfü­gun­gen durch Dritte hat der Ver­tragspartner uns unver­züglich davon zu benach­rich­tigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung un­serer Rechte erforderlich sind. Vollstre­ckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf un­ser Eigentum hinzu­weisen.

 

7.       Datenschutz

 

          Der Vertragspartner erteilt seine Zustim­mung, dass sämtliche kun­den- und liefe­rantenbezogenen Daten mit Hilfe der elekt­ronischen Da­tenverarbeitung von uns ge­spei­chert und verarbeitet werden.

 

8.       Erfüllungsort / Gerichtsstand / anzuw. Recht

 

8.1.      Erfüllungsort für Zahlungen ist A-5620 Schwarzach im Pongau.

8.2.      Für sämtliche allfälligen Strei­tigkei­ten im Zusammen­hang mit dem vorliegenden Ver­tragsver­hältnis wird das sach­lich für A-5620 Schwarzach im Pongau zustän­dige Ge­richt als Gerichtsstand vereinbart.

8.3.      Es gilt ausschließlich österrei­chi­sches Recht unter Aus­schluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Be­steller sei­nen Firmensitz im Ausland hat.

 

 

 

 

  

   

 

 

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